Arbeitsrecht

Einen erheblichen Teil unserer Lebenszeit verbringen wir am Arbeitsplatz. Kein Wunder, dass es dabei auch zu Konflikten kom­men kann, welche zu Maßnahmen wie Abmahnungen und Kündigungen etc. aus­ar­ten können. Dies führt nicht selten zu Prozessen vor den Ar­beitsgerichten, welche durch eine Fülle von Urteilen und Beschlüssen das Arbeitsrecht stän­dig weiter entwickeln. So vergeht fast kein Tag, an dem das Bundesarbeitsgericht nicht meh­rere Entscheidungen verkündet.

Sollten Sie Hilfe auf den nachfolgenden Teilgebieten benöti­gen, steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Herrmann ger­ne zur Seite, wel­cher auf­grund seiner speziellen Ausbildung und der ständigen Weiterbil­dung Sie jederzeit kompetent beraten und vertreten kann.

 

  • Ge­stal­tung von Ar­beits­ver­trä­gen, unter Berücksichtigung der EU-Datenschutzgrund-VO (DS-GVO), des ab dem 25.05.2018 in Kraft befindlichen neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der anwendbaren Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sowie der jeweiligen Befristungsmöglichkeiten
  • Bera­tung von Ar­beit­ge­bern bei Per­so­na­lent­schei­dun­gen wie z.B. Versetzungen, Abmahnungen, Änderungskündigungen und Beendigungskündigungen sowie der Erfüllung der Hinweispflichten gemäß der EU-Datenschutzgrund-VO (DS-GVO)
  • Beratung bzgl. des betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM)
  • Ver­tre­tung von Ar­beit­neh­mern und Ar­beit­ge­bern vor den Ar­beits­ge­rich­ten, ins­be­son­de­re im Zu­sam­men­hang mit Kün­di­gun­gen, aus­ste­hen­dem Ar­beits­ent­gelt und Urlaubsabgeltung, auch bei längerer Krankheit
  • Reaktion auf Abmahnungen wie z.B. Gegendarstellung
  • Änderung und Erstellung von Arbeitszeugnissen
  • Höhergruppierung bei Tätigkeit in einer Serviceeinheit gemäß TVöD/VKA
  • Durchsetzung von Abfindungen
  • Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungsvereinbarungen unter Berücksichtigung der sozialrechtlichen und steuerrechtlichen Konsequenzen
  • Teilzeit und Altersteilzeit, wie z.B. Anspruch auf Aufstockung auf Vollzeit sowie Störungen beim Blockmodell durch Krankheit in aktiver Phase
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Beratung von schwerbehinderten Menschen und Vertretung ihrer Interessen gegenüber dem Integrationsamt sowie dem Arbeitgeber
  • Klärung von Fragen im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeit (BU), Erwerbsminderung und Vertretung der Interessen der Betroffenen
  • Beratung von Arbeitgebern und Betriebsräten im Zusammenhang mit der Vereinbarung von Interessenausgleichen und Sozialplänen sowie im Hinblick auf die EU-Datenschutzgrund-VO (DS-GVO)
  • Recht der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) sowie Fragen der Scheinselbständigkeit und der Werkverträge
  • Recht des öffentlichen Dienstes, u.a. TVÖD und TVL


Rechts- und Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Herrmann hat für Sie bereits einige Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengestellt.

Wie können wir Ihnen helfen?

Vereinbaren Sie mit uns einen ersten Beratungstermin.

Im ersten Gespräch werden wir Sie über die Erfolgsaussichten, die Kosten und Risiken in­formieren. Sie können dann entscheiden, in­wieweit wir für Sie tätig werden. Damit wir uns von Anfang an einen umfassenden Überblick hinsichtlich Ihrer Fragestellungen verschaffen können, bitten wir Sie folgende Unterlagen – soweit vorhanden – zum Besprechungstermin mitzubringen:

  • Verträge, insbesondere Arbeitsvertrag
  • Letzte Entgeltabrechnung und diejenige vom Dezember des Vorjahres
  • ev. bisheriger Schriftverkehr, wie z.B. Kündigungen, Abmahnungen etc.

Von den Originalen werden wir ggf. Kopien für unsere Akte anfertigen.

Fragen, Terminvereinbarung?

Kanzlei Lesueur & Herrmann
Mühlturmstraße 23
67346 Speyer

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