Arbeitsrecht

Einen erheblichen Teil unserer Lebenszeit verbringen wir am Arbeitsplatz. Kein Wunder, dass es dabei auch zu Konflikten kom­men kann, welche zu Maßnahmen wie Abmahnungen und Kündigungen etc. aus­ar­ten können. Dies führt nicht selten zu Prozessen vor den Ar­beitsgerichten, welche durch eine Fülle von Urteilen und Beschlüssen das Arbeitsrecht stän­dig weiter entwickeln. So vergeht fast kein Tag, an dem das Bundesarbeitsgericht nicht meh­rere Entscheidungen verkündet.

Sollten Sie Hilfe auf den nachfolgenden Teilgebieten benöti­gen, steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Herrmann ger­ne zur Seite, wel­cher auf­grund seiner speziellen Ausbildung und der ständigen Weiterbil­dung Sie jederzeit kompetent beraten und vertreten kann.

 

  • Ge­stal­tung von Ar­beits­ver­trä­gen, unter Berücksichtigung der EU-Datenschutzgrund-VO (DS-GVO), des ab dem 25.05.2018 in Kraft befindlichen neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der anwendbaren Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sowie der jeweiligen Befristungsmöglichkeiten
  • Bera­tung von Ar­beit­ge­bern bei Per­so­na­lent­schei­dun­gen wie z.B. Versetzungen, Abmahnungen, Änderungskündigungen und Beendigungskündigungen sowie der Erfüllung der Hinweispflichten gemäß der EU-Datenschutzgrund-VO (DS-GVO)
  • Beratung bzgl. des betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM)
  • Ver­tre­tung von Ar­beit­neh­mern und Ar­beit­ge­bern vor den Ar­beits­ge­rich­ten, ins­be­son­de­re im Zu­sam­men­hang mit Kün­di­gun­gen, aus­ste­hen­dem Ar­beits­ent­gelt und Urlaubsabgeltung, auch bei längerer Krankheit
  • Reaktion auf Abmahnungen wie z.B. Gegendarstellung
  • Änderung und Erstellung von Arbeitszeugnissen
  • Höhergruppierung bei Tätigkeit in einer Serviceeinheit gemäß TVöD/VKA
  • Durchsetzung von Abfindungen
  • Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungsvereinbarungen unter Berücksichtigung der sozialrechtlichen und steuerrechtlichen Konsequenzen
  • Teilzeit und Altersteilzeit, wie z.B. Anspruch auf Aufstockung auf Vollzeit sowie Störungen beim Blockmodell durch Krankheit in aktiver Phase
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Beratung von schwerbehinderten Menschen und Vertretung ihrer Interessen gegenüber dem Integrationsamt sowie dem Arbeitgeber
  • Klärung von Fragen im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeit (BU), Erwerbsminderung und Vertretung der Interessen der Betroffenen
  • Beratung von Arbeitgebern und Betriebsräten im Zusammenhang mit der Vereinbarung von Interessenausgleichen und Sozialplänen sowie im Hinblick auf die EU-Datenschutzgrund-VO (DS-GVO)
  • Recht der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) sowie Fragen der Scheinselbständigkeit und der Werkverträge
  • Recht des öffentlichen Dienstes, u.a. TVÖD und TVL


Rechts- und Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Herrmann hat für Sie bereits einige Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengestellt.