Baurecht

Bevor der Bagger anrollt, sind zahlreiche Verträge mit Bauträgern, Hand­wer­kern, Architekten und anderen am Bau Beteiligten abzuschließen. Die in dieser Phase möglicherweise began­genen Fehler können sich ebenso gravierend aus­wir­ken wie die nachher bei der Bauausfüh­rung an der Immobilie entstehenden Sachmängel. In allen Fragen des Baurechts begleitet Sie Rechtsanwalt Wolfgang Herrmann kompetent aufgrund seiner langjährigen Erfahrung so­wie stän­di­gen Weiterbildung in den nachfolgenden Bereichen:

  • Be­ra­tung und Ver­tre­tung von Bau­her­ren und Un­ter­neh­mern in Be­zug auf ih­re Rech­te aus Bau­ver­trä­gen
  • Vertretung bei Streitigkeiten aus Architektenverträgen
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Mängelgewährleistung
  • Gestaltung und Prüfung von Werkverträgen
  • Beratung in allen Fragen im Bereich der VOB/B
  • Sicherung und Durchsetzung von Vergütungsansprüchen von Bauunternehmern, Handwerkern und Architekten

Wie können wir Ihnen helfen?

Vereinbaren Sie mit uns einen ersten Beratungstermin.

Im ersten Gespräch werden wir Sie über die Erfolgsaussichten, die Kosten und Risiken in­formieren. Sie können dann entscheiden, in­wieweit wir für Sie tätig werden. Damit wir uns von Anfang an einen umfassenden Überblick hinsichtlich Ihrer Fragestellungen verschaffen können, bitten wir Sie folgende Unterlagen – soweit vorhanden – zum Besprechungstermin mitzubringen:

  • Verträge
  • Bauunterlagen einschließlich LV
  • Rechnungen
  • ev. bisheriger Schriftverkehr

Von den Originalen werden wir ggf. Kopien für unsere Akte anfertigen.

Fragen, Terminvereinbarung?

Kanzlei Lesueur & Herrmann
Mühlturmstraße 23
67346 Speyer

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Parkhaus Postgalerie in der Mühlturmstraße
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