Datenschutz

Auch wenn ‑ entgegen zahl­rei­cher Befürchtungen ‑ bisher noch keine Bußgelder in Millionen­höhe bei Verstößen gegen die im Mai 2018 in Kraft getretene Da­ten­schutz­grund­ve­rord­nung (DSGVO) be­kannt wur­den, ris­kiert jeder bei Verstößen gegen den Da­ten­schutz, empfindli­che Nach­tei­le zu er­lei­den. Rechtsanwalt Wolfgang Herrmann, wel­cher sich bereits vor ge­raumer Zeit in dieses Rechtsgebiet einarbeitete, unterstützt Sie gerne in allen nachfolgend auf­ge­führ­ten Fragestellungen des Datenschutzrechts:

  • Gestaltung von Datenschutzerklärungen für Webseiten
  • Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung
  • Ausarbeitung von datenschutzrechtlichen Hinweisen an Kunden, Patienten etc.‑
  • Erfüllung der Informationspflichten
  • Erreichung von Datensicherheit durch organisatorische Maßnahmen
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DS-GVO