Erbrecht

Ein Todesfall in der Familie ist ein Ereignis, welches mit Emotionen verbunden ist – und die anschließende erbrechtliche Auseinandersetzung wird oftmals gefühlsbetont und nicht rational geführt. In dieser Situation ist es hilfreich, wenn Sie einen einfühlsamen, guten Partner und Rechtsanwalt, der erfahren ist und im Erbrecht besondere Kenntnisse hat, an Ihrer Seite haben.

Rechtsanwalt Kay-Uwe Lesueur ist sowohl Fachanwalt für Erbrecht als auch Kooperationspartner der DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.) und ist Ihnen bei allen Fragen im Rahmen des Antritts einer Erbschaft oder der Erbauseinandersetzung behilflich. Ebenso profitieren Sie von der mehr als 20-jährigen Erfahrung von Rechtsanwalt Kay-Uwe Lesueur im Bereich Pflichtteil, Pflichtteilsergänzung oder Enterbung.

Er unterstützt Sie auch im Vorfeld des Erbfalls bei der Testamentsgestaltung und bei Errichtung eines Erbvertrags oder Ehegattentestaments bzw. bei geplanten lebzeitigen Übertragungen.

  • Ge­stal­tung von Tes­ta­men­ten, Erb­ver­trä­gen, Vor­sor­ge­voll­mach­ten und Pa­tien­ten­ver­fü­gun­gen
  • Klä­rung der Fra­gen beim An­tritt ei­ner Erb­schaft
  • Be­ra­tung und Ver­tre­tung bei der Aus­ei­nan­der­set­zung ei­ner Er­ben­ge­mein­schaft
  • Prü­fung und Durch­set­zung von Erb- und Pflicht­teils­an­sprü­chen
  • Geltendmachung von Ansprüchen auf Pflichtteilsergänzung z.b. bei Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers
  • Hilfe bei der Ermittlung des Nachlasswerts
  • Erstellung von Nachlassverzeichnissen
  • Vertretung in Erbscheinsverfahren, Teilungsversteigerungen oder anderen Verfahren vor den Nachlassgerichten (Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz, Testamentsvollstreckung)
  • Beratung über die Erbenhaftung und Möglichkeiten der Beschränkung
  • Durchsetzung von Erblasserschulden gegen Erben

 Rechts- und Fachanwalt für Erbrecht Kay-Uwe Lesueur hat für Sie bereits einige Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengestellt.

Wie können wir Ihnen helfen?

Vereinbaren Sie mit uns einen ersten Beratungstermin.

Im ersten Gespräch werden wir Sie über die Erfolgsaussichten, die Kosten und Risiken in­formieren. Sie können dann entscheiden, in­wieweit wir für Sie tätig werden. Damit wir uns von Anfang an einen umfassenden Überblick hinsichtlich Ihrer Fragestellungen verschaffen können, bitten wir Sie folgende Unterlagen – soweit vorhanden – zum Besprechungstermin mitzubringen:

  • Testament
  • Erbvertrag
  • Schreiben des Gerichts
  • Erbschein, soweit vorhanden
  • ev. bisheriger Schriftverkehr

Von den Originalen werden wir ggf. Kopien für unsere Akte anfertigen.

Fragen, Terminvereinbarung?

Kanzlei Lesueur & Herrmann
Mühlturmstraße 23
67346 Speyer

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