Miet- und WEG-Recht

Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft mit zahlreichen Rechten und Pflichten. Sowohl diese als auch die Befugnisse und Ver­pflich­tun­gen eines Wohnungsverwalters sind in dem Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­setz (WEG) ge­re­gelt. Sowohl auf diesem Gebiet als auch im bekanntermaßen sehr konfliktträchtigen Miet­recht steht Ihnen Rechtsanwalt Wolfgang Herrmann aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und ständigen Fortbildung mit Rat und Tat gerne zur Seite:

  • Bearbeitung sämtlicher im Zusammenhang gewerblicher und privater Mietverhältnisse auftretender Fragestellungen, wie z.B. von Mietverträgen, Kündigungen, Mieterhöhungen etc.
  • Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümern und Hausverwaltungen in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts
  • Durchsetzung von Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft wie rückständiges Hausgeld, Sonderumlagen usw.
  • Vertretung in Miet- und Räumungsstreitigkeiten
  • Vertretung in Verfahren der Teilungsversteigerung und Zwangsversteigerung