Immobilienrecht

Der Kauf eines Eigenheims ist für die meisten Menschen eine einmalige Angelegenheit, wel­che zum Teil jahrzehntelange finanzielle Belastungen durch die Immobilienfinanzierung nach sich zieht. Trotzdem begeben sich viele Im­mo­bi­lienerwerber in die Hand eines Bauträgers oder eines Immobilienmaklers.

Dabei ist es ein Irrtum zu glauben, dass der Notar, welcher den Grundstückskaufvertrag er­stellt, die Interessen des jeweiligen Käufers vertritt. Da er für bei­de Parteien tätig wird, ist ihm dies schon von Gesetzes wegen verwehrt.

Deswegen ist je­dem Immobilienkäufer dringend zu raten, dass er sich vor der Unterzeichnung ei­nes no­ta­ri­el­len Kauf­vertrags kompetenter anwaltlicher Hilfe bedient. Unsere Rechtsanwälte Kay-Uwe Lesueur und Wolfgang Herrmann be­raten und vertreten Sie gerne in allen Fragen des Grundstücksrechts wie z.B.:

  • Beratung und Vertretung von Erwerbern und Verkäufern von Grundeigentum in Bezug auf ihre Rechte
  • Überprüfung und Fertigung von Entwürfen notarieller Kaufverträge
  • Vertretung von Darlehensnehmern gegenüber Grundschuld- bzw. Hypothekengläubigern
  • Durchsetzung von Ansprüchen auf Rückabwicklung von Schrottimmobilien
  • Anfechtung und Widerruf bei überteuerten Kapitalanlageobjekten
  • Vertretung in Verfahren der Teilungsversteigerung oder Zwangsversteigerung