Immobilienrecht
Der Kauf eines Eigenheims ist für die meisten Menschen eine einmalige Angelegenheit, welche zum Teil jahrzehntelange finanzielle Belastungen durch die Immobilienfinanzierung nach sich zieht. Trotzdem begeben sich viele Immobilienerwerber in die Hand eines Bauträgers oder eines Immobilienmaklers.
Dabei ist es ein Irrtum zu glauben, dass der Notar, welcher den Grundstückskaufvertrag erstellt, die Interessen des jeweiligen Käufers vertritt. Da er für beide Parteien tätig wird, ist ihm dies schon von Gesetzes wegen verwehrt.
Deswegen ist jedem Immobilienkäufer dringend zu raten, dass er sich vor der Unterzeichnung eines notariellen Kaufvertrags kompetenter anwaltlicher Hilfe bedient. Unsere Rechtsanwälte Kay-Uwe Lesueur und Wolfgang Herrmann beraten und vertreten Sie gerne in allen Fragen des Grundstücksrechts wie z.B.:
- Beratung und Vertretung von Erwerbern und Verkäufern von Grundeigentum in Bezug auf ihre Rechte
- Überprüfung und Fertigung von Entwürfen notarieller Kaufverträge
- Vertretung von Darlehensnehmern gegenüber Grundschuld- bzw. Hypothekengläubigern
- Durchsetzung von Ansprüchen auf Rückabwicklung von Schrottimmobilien
- Anfechtung und Widerruf bei überteuerten Kapitalanlageobjekten
- Vertretung in Verfahren der Teilungsversteigerung oder Zwangsversteigerung